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   BFH, 22.06.1989 - V R 78/84   

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https://dejure.org/1989,17662
BFH, 22.06.1989 - V R 78/84 (https://dejure.org/1989,17662)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1989 - V R 78/84 (https://dejure.org/1989,17662)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - V R 78/84 (https://dejure.org/1989,17662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer Verpflichtung zur Zahlung von Versäumniszuschägen während einer Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 78/84
    Die Ablehnung des Erlasses durch die Verwaltungsbehörden deckt sich im rechtlichen Ausgangspunkt nicht mit den Grundsätzen des inzwischen ergangenen BFH-Urteils vom 23. Mai 1985 V R 124/79 (BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).

    Zwar haben FA und OFD offenbar im Hinblick auf die bestehende Stundungssituation bereits einen Teilerlaß ausgesprochen und damit im Ergebnis der im Urteil in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 angestellten Erwägung entsprochen, daß es unter Berücksichtigung des zu der Funktion als Druckmittel hinzutretenden Zwecks der Säumniszuschläge als Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung naheliege, nur einen Teilerlaß der Säumniszuschläge als sachlich ermessensgerecht anzusehen.

  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 78/84
    Zur Ablehnung der sachlichen Unbilligkeit bezogen sich FA und OFD im wesentlichen auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. April 1975 VII R 54/72 (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727), und vom 15. März 1979 IV R 174/78 (BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429).
  • BFH, 15.03.1979 - IV R 174/78

    Bei Vollstreckungsaufschub entstehen Säumniszuschläge; besteht Streit hierüber,

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 78/84
    Zur Ablehnung der sachlichen Unbilligkeit bezogen sich FA und OFD im wesentlichen auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. April 1975 VII R 54/72 (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727), und vom 15. März 1979 IV R 174/78 (BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429).
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